"Noch schlimmer als gar kein Gaswarngerät ist eines, welches nicht richtig anzeigt oder die Anzeigewerte nicht korrekt interpretiert werden und dies falsche Sicherheit suggeriert"    [M. Wolbring]

Auf der Grundlage entsprechender Ausbildung, Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und Kenntnisse der Regelwerke werden Mitarbeitende beauftragt, Arbeiten im Umgang mit Gasgefahren zu planen, zu beaufsichtigen oder selbst durchzuführen. Je nach Einsatzzweck ist deutlich zwischen der Nutzung als Warngerät und als Gerät zum Freimessen zu unterscheiden. Dies lässt sich auch aus den einschlägigen Publikationen der gesetzlichen Unfallversicherer entnehmen:

Beim Einsatz von tragbaren Warngeräten ist die verbindlich durchzuführende arbeitstägliche Überprüfung durch eine "Unterwiesene Person" nach Maßgabe der DGUV Informationen 213-056 und 213-057 (T021 / T023) durchzuführen.

Bei Arbeiten in engen Räumen ist i.d.R. ein Freimessen erforderlich. Der DGUV Grundsatz 313-002 definiert den Ausbildungsrahmen zur fachkundigen Person zum Freimessen , welcher immer mit einer Prüfung abschließt.

 

(gepr.) Fachkundiger Freimessen

Der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach der DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1“ dargestellt. Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt.

Auch die DGUV Regel 103-003  Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen legt im Abschnitt 4.2.1.3 fest, dass der Unternehmer mit dem Freimessen nur Personen beauftragen dürfen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. 

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen kann im Seminar individuell auf die im Betrieb verwendete Messtechnik und Messaufgaben eingegangen werden.

DGUV Information 213-056 (T021)

Die DGUV Information 213-056 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff - Einsatz und Betrieb“ behandelt die Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung und Instandsetzung von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden.

 

 

DGUV Information 213-057 (T023)

Die DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz - Einsatz und Betrieb“ gibt Anleitungen für die Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung, Kontrollen und Instandsetzung von elektrisch betriebenen Geräten der Gruppe II, die vorgesehen sind für den Einsatz in industriellen und gewerblichen Sicherheitsanwendungen zur Detektion und Messung von brennbaren Gasen und Dämpfen oder Sauerstoff.

Lassen Sie sich zu den individuellen Optionen der Ausbildungsinhalte beraten.

Erworbene Qualifikationen im Bereich Gasmesstechnik:

- Auszug -

Gasschutzleiter / Verantwortlicher im Atemschutz nach DGUV Regel 112-190 [BG RCI]

Industriemeister Chemie [IHK]

Train-the-Trainer: Fachkunde Freimessen [Dräger Safety AG & Co. KGaA]

Train-the-Trainer: Qualifiziertes Fachpersonal T021/023 [Dräger Safety AG & Co. KGaA]

Qualifiziertes Fachpersonal Transmitter und Auswerteeinheiten stationäre Gaswarn-anlagen [Dräger Safety AG & Co. KGaA]

F/B ABC II - Führer im ABC Einsatz [Institut der Feuerwehr NRW]

Führung und Leitung im Einsatzabschnitt „Messen“ [Institut der Feuerwehr NRW]

[...]

Der regelmäßige Besuch von Fortbildungen sichert die Erhaltung der Qualifikation.

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